Fischereischeine

Kinder unter 10 Jahren erhalten einen Kinder-Angelausweis über den Verein.

Kinder und Jugendliche von 10 bis 15 Jahren können ohne Prüfung einen Jugendfischereischein bekommen, der zum Angeln in Begleitung eines Fischereischeininhabers oder einer Fischereischeininhaber/in berechtigt.

Nach Vollendung des 13. Lebensjahres kann die Fischerprüfung abgelegt werden. Mit 16 Jahren muss die Fischerprüfung abgelegt sein.

Weitere Info's unter: Stadt Münster: Ordnungsamt - Allgemeines Ordnungswesen - Fischereiwesen